Neue Förderung für EV-Modelle und Plug-in Hybride
Die Bundesregierung hat sich auf eine neue E-Mobilitätsförderung geeinigt und die wichtigsten Punkte des Förderprogramms nun veröffentlicht.
Je nachdem, welche Bedingungen sie erfüllen, können sie ab 2026 bis zu 5.000 Euro Förderprämie erhalten.
Die dargestellten Bedingungen spiegeln den aktuell öffentlich bekannten Stand dar und dienen lediglich als erste Orientierungshilfe.
Mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von maximal 80.000 €.
Für jedes Kind erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 €. Wenn also z. B. drei Kinder im Haushalt leben, darf das Haushaltseinkommen bis zu 95.000 € betragen.
Jeder berechtigte Haushalt erhält 3.000 € Basisförderung.
Dazu gibt es einen Kinderbonus: 500 € pro Kind für maximal zwei Kinder, also max. 1.000 €.
Und einkommensabhängig weitere 1.000 € für Haushalte, die weniger als 3.000 € netto pro Monat zur Verfügung haben.
Insgesamt kann die Förderprämie also bis zu 5.000 € betragen (3.000 € + 1.000 € + 1.000 €).
Alle Fahrzeuge der EU-Klasse M1, also alle PKW mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in Hybridantrieb.
Nur Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Die Förderung gilt für Kauf und für Leasing.
Es wird eine Mindesthaltedauer geben, die aber noch nicht festgelegt ist.
Der Förderstart ist für Anfang 2026 geplant, sobald die EU-Beihilfegenehmigung vorliegt.
Letzte Details werden bis Ende 2025 ausgearbeitet.